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Allgemeine Vorgaben

Dichtheitsnachweise werden für alle unterirdischen Entwässerungsanlagen benötigt, die für die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser in ein Misch- oder Schmutzwassersiel zuständig sind. Die gesamte Entwässerungsanlage, bestehend aus allen Leitungen und Schächten inkl.  Fettabscheidern und Abwasserbehandlungsanlagen muss regelmäßig auf ihre Dichtheit geprüft werden.

  • alle 25 Jahre
  • In Wasserschutzgebieten Zone III alle 10 Jahre
  • In Wasserschutzgebieten Zone II alle 5 Jahre
  • alle 5 Jahre (nach Abwasserbehandlungsablagen abweichend)

Bei dem Neubau einer Grundstücksentwässerungsanlage ist eine Prüfung während der Baumaßnahme durchzuführen. Die neue Anlage darf erst nach der erfolgreicher Dichtheitsprüfung in Betrieb genommen werden. Prüfung gemäß DIN EN 1610.

In Hamburg müssen alle privaten Haushalte bis Ende 2020 auf Dichtheit geprüft worden sein, in Schleswig Holstein ist noch bis Ende 2025 Zeit.

 Aktuelle Infos dazu: https://www.hamburg.de/nachweisfristen-und-pruefarten/

https://www.kreis-pinneberg.de/Dichtheitsprüfung.html

Änderungen entnehmen Sie bitte aus den Veröffentlichungen der Behörden.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.